Wichtige Neuerung für Hundehalterinnen und Hundehalter mit Wohnsitz in der Schweiz. Amicus, die nationale Hundedatenbank, wird ab dem 1. Januar 2026 keine physischen PetCards mehr ausstellen. Bis zum 31. Dezember 2025 ausgestellte PetCards bleiben gültig.

Die Daten können weiterhin wie bisher über das Amicus-Portal verwaltet werden. Alternativ zur physischen PetCard steht neu die digitale ePetCard in der neuen Anwendung animundo zur Verfügung, mit der Hundehalter ihre Daten jederzeit digital abrufen können.

Für die Neuregistrierung eines Hundes müssen Einwohnerinnen und Einwohner von Lugano (wie bisher) zunächst das PDF-Formular „Autocertificazione cani“ ausfüllen, das im Online-Schalter verfügbar ist, oder persönlich bei einem der beiden Puntocittà (Lugano Zentrum oder Pregassona) mit einem Ausweisdokument und dem Hundepass vorsprechen.

Nach Abschluss des Meldeverfahrens stellt Puntocittà eine persönliche ID aus, die dem in der Schweiz tätigen Tierarzt zu übergeben ist. Dieser erfasst die Daten im Amicus-Portal.

Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehalter müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.

Selbstdeklaration für Hunde

Hundehalter müssen ihr Tier bei Puntocittà melden.

Hundehalter wenden sich zunächst an eines der Puntocittà, das die persönlichen Daten in der nationalen Hundedatenbank Amicus erfasst.

Anschliessend erhält die Bürgerin oder der Bürger von Puntocittà einen Code, der dem Tierarzt zur definitiven Registrierung des Hundes zu übergeben ist.

Welpen müssen innerhalb der ersten drei Monate von einem Tierarzt gechippt werden. Wird ein Hund aus dem Ausland importiert, muss die Identifikation innerhalb von zehn Tagen durch einen Tierarzt überprüft werden. In beiden Fällen registriert der Tierarzt den Hund anschliessend in Amicus.

Folgende Änderungen müssen innerhalb von zehn Tagen an Amicus gemeldet werden:

  • Abgabe (z. B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z. B. Kauf oder Geschenk)
  • Ausfuhr oder Tod des Hundes
     

Diese Angaben können im Amicus-Portal oder in der Anwendung animundo erfasst werden. Nach der Verknüpfung des Amicus-Kontos mit animundo können die registrierten Hunde und die digitale ePetCard eingesehen sowie Halterwechsel und Vermisstenmeldungen verwaltet werden.

Namens- und Adressänderungen der Halter sind direkt dem Einwohnerkontrollamt oder Puntocittà zu melden. Änderungen an den Hundedaten sind über den Tierarzt vorzunehmen.

Die Hundesteuer in Lugano wird den Haltern jährlich in Rechnung gestellt und beträgt CHF 75.– pro Hund.

Bereits registrierte Hundehalter können die Daten wie bisher über das Amicus-Portal oder alternativ über die Anwendung animundo verwalten. Nach der Verknüpfung des Amicus-Kontos können registrierte Hunde eingesehen sowie Abgaben, Übernahmen, Todesfälle oder Vermisstenmeldungen gemeldet werden.

Die physische PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, steht jedoch als digitale ePetCard in der animundo-App zur Verfügung.

Namens- und Adressänderungen der Halter sind direkt dem Einwohnerkontrollamt oder Puntocittà zu melden. Änderungen an den Hundedaten erfolgen über den Tierarzt.

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