Das Ziel der Stadt Lugano ist es, die Abfallmenge zu verringern sowie das Recycling zu fördern und auszubauen, um die Kosten für Sammlung und Entsorgung zu senken.

Das Regolamento sulla gestione dei rifiuti (Abfallbewirtschaftungsverordnung) sieht eine Mischgebühr, bestehend aus einer variablen Gebühr vor, die proportional zur erzeugten Abfallmenge ist und in Lugano als Sackgebühr (tassa sul sacco) und einer Grundgebühr erhoben wird.

Sackgebühr

Die Sackgebühr ist eine verursachergerechte Gebühr, die durch den Kauf der offiziellen Säcke für die Entsorgung von Siedlungsabfällen erhoben wird. Sie wird verursachergerecht genannt, weil sie proportional zur Abfallmenge ist. Die Sackgebühr deckt ausschliesslich die Kosten der Azienda Cantonale dei Rifiuti für die thermische Verwertung des Siedlungsabfalls.

Die Ordinanza sulla tassa sul sacco (Verordnung über die Sackgebühr) legt, gestützt auf die vom Staatsrat des Kantons Tessin jährlich festgelegte Bandbreite, die Kosten der Abfallsäcke in Lugano fest:

17 Liter: CHF 0.40
35 Liter: CHF 0.85
60 Liter: CHF 1.45
110 Liter: CHF 2.65
200 Liter: CHF 4.85

Die Gebühr wird beim Kauf der Säcke bezahlt. Der offizielle Sack der Stadt Lugano ist rot mit weisser Schrift. Die Sackpreise können von Jahr zu Jahr angepasst werden, abhängig von einer allfälligen Anpassung der Bandbreite durch den Kanton Tessin.

Weitere Einzelheiten finden sich im Regolamento sulla gestione dei rifiuti und in der Ordinanza municipale sulla gestione dei rifiuti.

Eine Liste der Geschäfte, die die offiziellen Säcke der Stadt Lugano verkaufen dürfen, ist unten aufgeführt.

Die Stadt Lugano hat beschlossen, Massnahmen zur Unterstützung von zwei Kategorien von Bürgern einzuführen, die einen Antrag auf kostenlose offizielle Säcke stellen können. Es handelt sich um:

  • Einwohner mit Kindern oder Pflegekindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr: Pro Kind oder Pflegekind besteht Anspruch auf maximal 20 offizielle 35-Liter-Säcke pro Jahr (oder ein äquivalentes Volumen mit anderen Sacktypen).
     
  • Einwohner mit Inkontinenzproblemen, die durch ein ärztliches Attest (nicht älter als drei Monate ab Antragstellung) bescheinigt sind und Windeln verwenden: Sie können bis zu 20 offizielle 35-Liter-Säcke pro Jahr (oder ein äquivalentes Volumen) beantragen.

Grundgebühr

Die Grundgebühr hingegen deckt die Kosten für die Verwertung von wiederverwertbaren Abfällen, den Betrieb und die Wartung der verschiedenen Sammelstellen (ecopunti, Ecocentri (Recyclinghöfe) usw.) sowie die Kosten für die Sammlung und den Transport sämtlicher Abfälle.

Nachstehend sind die aktuellen Beträge der Grundgebühr für Haushalte und wirtschaftliche Tätigkeiten aufgeführt. Die Gebühr wird jährlich erhoben.

Für Haushalte und Zweitwohnungen

Hauptwohnsitz, Einzelperson: CHF 50.-
 

Hauptwohnsitz, zwei oder mehr Personen: CHF 100.-
 

Zweitwohnsitz (genutzt von nicht ansässigen Personen), ein Schlafplatz: CHF 50.-
 

Zweitwohnsitz (genutzt von nicht ansässigen Personen), ab zwei Schlafplätzen: CHF 100.-

Für wirtschaftliche Tätigkeiten

Natürliche oder juristische Personen mit Nebentätigkeiten in Haushalten, pro natürliche oder juristische Person: CHF 50.-
 

Campingplätze, pro Zelt- oder Wohnmobilplatz: CHF 15.-
 

Gaststätten, pro Sitzplatz, und Hotels, pro Bettplatz: CHF 12.-
 

Spitäler, Institute, pro Bettplatz: CHF 20.-
 

Wirtschaftstätigkeiten ohne Arbeitseinheiten und Sitzgesellschaften: CHF 100.-
 

Gewerbliche und professionelle Büros, Banken, Geschäfte, Handwerker, Garagen, Karosseriebetriebe, Tankstellen, Apotheken, Lagerhäuser, Depots, Industrie, Fabriken, Warenhäuser, Einkaufszentren und andere wirtschaftliche Tätigkeiten bis zu 10 Arbeitseinheiten: CHF 200.-
 

Gewerbliche und professionelle Büros, Banken, Geschäfte, Handwerker, Garagen, Karosseriebetriebe, Tankstellen, Apotheken, Lagerhäuser, Depots, Industrie, Fabriken, Warenhäuser, Einkaufszentren und andere wirtschaftliche Tätigkeiten von 11 bis 99 Arbeitseinheiten: CHF 400.-
 

Gewerbliche und professionelle Büros, Banken, Geschäfte, Handwerker, Garagen, Karosseriebetriebe, Tankstellen, Apotheken, Lagerhäuser, Depots, Industrie, Fabriken, Warenhäuser, Einkaufszentren und andere wirtschaftliche Tätigkeiten ab 100 Arbeitseinheiten: CHF 800.-

 

Sperrgut und Veranstaltungen

Im Falle nachgewiesener Schwierigkeiten, die es dem Bürger unmöglich machen, den Transport und die Abgabe an die Ecocentri (Recyclinghöfe) selbst oder durch Dritte zu organisieren, kann eine jährliche Abholung von Sperrgut (nicht recycelbare, sperrige Abfälle) beantragt werden. Die Anfragen sind schriftlich an die Divisione spazi urbani zu richten.

Bei Veranstaltungen auf öffentlichem Grund sind die Organisatoren verpflichtet, die offiziellen Säcke für Siedlungsabfälle zu verwenden. Ab 2020 hat die Stadt Lugano als Massnahme zugunsten der Umweltverträglichkeit die Pflicht eingeführt, bei Veranstaltungen mit erwarteter Besucherzahl von mindestens 200 Personen ausschliesslich wiederverwendbare Becher und/oder Geschirr zu benutzen. Ist dies aus organisatorischen oder finanziellen Gründen nicht möglich, ist kompostierbares Einweggeschirr und/oder ‑becher zulässig. Die Kosten für die fachgerechte Kompostierung oder Verwertung tragen die Organisatoren. Die Stadt behält sich vor, logistische Erleichterungen zu gewähren.

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