Das Lascito Achille Ferrata (Vermächtnis Achille Ferrata) richtet sich an Familien, die seit mindestens drei Jahren in Lugano wohnhaft oder niedergelassen sind und finanzielle Schwierigkeiten bei der Bezahlung von Miet- oder Krankheitskosten haben. Die Bedingungen für die Gewährung der finanziellen Unterstützung sind im Reglement des Lascito Achille Ferrata festgelegt.

 

Unterstützungsfähige Ausgaben

  • Kosten im Zusammenhang mit der Miete
  • Kosten im Zusammenhang mit medizinischen Ausgaben

Wer kann finanzielle Unterstützung beantragen

Die Unterstützung aus dem Lascito Achille Ferrata richtet sich ausschliesslich an Familien mit Kindern bis zum Alter von 25 Jahren, die seit mindestens drei Jahren in Lugano wohnhaft oder niedergelassen sind, und dient einzig der Übernahme von Mietkosten, Mietnebenkosten sowie Prämien und Kostenbeteiligungen der Krankenkasse.

Der Höchstbetrag der Unterstützung beträgt CHF 4’000 pro Familie und Jahr, mit direkter Zahlung an die Gläubiger.

Das Anrecht richtet sich nach der persönlichen und wirtschaftlichen Situation der antragstellenden Person und ihrer Unità di riferimento (Bezugs­einheit, UR).

Zu den im Reglement festgelegten Einkommensgrenzen (Unterhaltsansatz) werden Vermögen (abzüglich Freibeträge) und sämtliche Einkommen der Person und ihrer UR addiert.

Davon werden die Wohnkosten (einschliesslich allfälliger Kosten für Parkplätze) und die Kosten für die obligatorische Krankenversicherung nach KVG sowie für allfällige Zusatzversicherungen nach VVG, ebenso wie andere verpflichtende Ausgaben wie Unterhaltszahlungen an Kinder oder den Ex-Ehepartner, abgezogen.

Die Anzahl der Mitglieder entspricht der Unità di riferimento (UR) und umfasst:

  • die betroffene Person
  • ihre Kinder
  • ihre Eltern
  • den Ehegatten oder eingetragenen Partner

Der Betrag wird in der Regel direkt an den Gläubiger überwiesen.

Darum ist es wichtig, beim Einreichen des Gesuchs sämtliche Ausgabennachweise beizulegen (Originalrechnung mit Einzahlungsschein).

Kostenvoranschläge werden nicht berücksichtigt, da sich der Betrag bei der definitiven Rechnungsstellung ändern kann (siehe nächster Abschnitt: "Antragstellung").

Das schriftliche Gesuch per Post senden oder am Schalter des Ufficio intervento sociale (Amt für soziale Interventionen) abgeben. Per E-Mail eingereichte Unterlagen werden nicht akzeptiert.

Città di Lugano
Intervento sociale
Via della Posta 8
C.P. 1071
6901 Lugano
t. +41 58 866 74 70
[email protected]

  • Schreiben mit Erläuterung der familiären und finanziellen Situation und der Art der beantragten Unterstützung. Beilage der Rechnung mit Einzahlungsschein, da Kostenvoranschläge nicht berücksichtigt werden.
     
  • dichiarazione di svincolo (Freigabeerklärung) unterzeichnet von allen volljährigen Mitgliedern der UR
     
  • letzte Steuerveranlagung
     
  • Kosten der Krankenversicherung (Policen KVG und VVG)
     
  • Kosten für das Wohnen sowie allfällige Kosten für Parkplätze (Mietvertrag, Mitteilungen über Mieterhöhungen, Hypothekarzinsen, Abrechnungen, Nebenkosten usw.)
     
  • Belege für allfällige weitere laufende feste Ausgaben
     
  • Belege für sämtliche Einkommen (Lohnbescheinigungen, Renten, Taggelder, Alimentenzahlungen, kantonale Leistungen, Familienzulagen usw.)
     
  • Belege für sämtliches Vermögen (Wertschriften, Kapital, Lebensversicherungen, Grundeigentum usw.)
     
  • Kontoauszüge mit den Bewegungen der letzten sechs Monate und den jeweiligen Saldi aller UR-Mitglieder
     
  • alle weiteren Unterlagen, die die wirtschaftliche und persönliche Situation belegen
     
  • für ausländische Staatsangehörige: Kopie der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung

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